Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht erhält im heutigen Wirtschaftsleben nicht nur für Unternehmer und Unternehmen, sondern auch für Führungskräfte, Arbeitnehmer und Angestellte sowie für Betriebs -und Personalräte eine besondere Bedeutung und zentrale Rolle.

Durch Konzentration auf das Gebiet des Arbeitsrechts und entsprechender Fachanwaltschaft können wir gegenüber unseren Mandanten eine kompetente, umfassende und zügige Beratung gewährleisten.

Hierbei vertreten wir sowohl die Interessen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie Betriebs -und Personalräten bei allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei wir bundesweit sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich Mandanten vertreten.

Im Individualarbeitsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung und dem Inhalt von Dienst -und Arbeitsverträgen und Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen und Zeugnissverfahren, Durchsetzung und/oder Abwehr von arbeits -und tarifvertraglichen Ansprüchen sowie allen weiteren individuellen Ansprüchen des Arbeitsrechts.

Auch das Recht der Handelsvertretung wie z.B. Handelsvertretervertrag, Ausgleichsansprüche, Gebietsschutz und Wettbewerbsklauseln sind Gegenstand unserer Beratung und Vertretung.

Im Kollektivarbeitsrecht befassen wir uns insbesondere mit Fragen des Betriebsverfassungs -und Tarifrechts. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Betriebs -und Personalräte bei dem Abschluss und der Verhandlung von Arbeitsbedingungen, Betriebsvereinbarungen sowie bei Interessenausgleich und Sozialplänen.