Familienrecht

Wir behandeln das Ehe- und Familienrecht als ein Spezialgebiet, das neben umfangreichen Erfahrungen und speziellen Kenntnissen auch besondere Sensibilität erfordert.

Trennung und Scheidung bringen für die Beteiligten meist einschneidende Veränderungen der Lebenssituation mit sich, denen Rechnung zu tragen ist.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen familienrechtlichen Bereichen, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt in der Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit Trennung, Ehescheidung, Unterhalt, Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht liegt.
Darüber hinaus unterstützen und vertreten wir unsere Mandanten auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, Vaterschaftsanfechtungen und Adoptionsverfahren.

Sollten einvernehmliche und gütliche Regelungen nicht möglich sind, verfolgen wir konsequent die Ansprüche unserer Mandanten vor Gericht.

Auch vor Eheschließung kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein, da durch einen individuell abgefassten Ehevertrag spätere Streitigkeiten vermieden werden können.