Strafrecht

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten auf dem Gebiet des allgemeinen Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts. Hierbei nehmen wir die Verteidigung im Ermittlungsverfahren, als auch im gerichtlichen Verfahren und der Hauptverhandlung wahr.

Ein Schwerpunkt liegt in der strafrechtlichen Verteidigung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts, wie z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzungsdelikte sowie bei Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Gleichermaßen liegt ein Schwerpunkt der Strafverteidigung auf den Gebieten der Vermögensdelikte, wie z.B Betrug, Untreue und Unterschlagung, sowie Körperverletzungsdelikte, wie z. B. fahrlässige Körperverletzung, schwere und gefährliche Körperverletzung.

Auch übernehmen wir die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafverfahren.