Verkehrsrecht

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere im Verkehrsunfallrecht, in Straf -und Ordnungswidrigkeitsverfahren und bei allen Fragen rund um den Autokauf, Reparatur und Leasing. Durch Fachanwaltschaft auf dem Gebiet des Verkehrsrechts können wir mit Kompetenz und Zielstrebigkeit umfassend die Interessen unserer Mandanten verfolgen.

Das Verkehrsunfallrecht und insbesondere die Unfallabwicklung mit der Korrespondenz mit den Versicherungen, der Polizei, den Sachverständigen und der Werkstatt gestaltet sich zunehmend problematischer und bedarf umfassender Kenntnisse und Einblicke in das Schadensmanagement der Versicherungswirtschaft.

Wir vertreten insbesondere Geschädigte als auch Versicherungsgesellschaften im Bereich der Unfallregulierung und übernehmen die gesamte Schadensabwicklung und Durchsetzung der unseren Mandanten zustehenden Schadensersatzansprüche wie Reparaturkosten, merkantiler Minderwert, Mietwagenkosten und Nutzungsentschädigung. Auch die Ansprüche aus Personenschaden wie Schmerzensgeld, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und vermehrte Bedürfnisse werden durch uns realisiert.

Auch bieten wir besondere Kooperationen mit und für die betreuenden und reparierenden Autohäusern der Mandanten an, wobei dieses durch die Schadenabwicklung durch unsere Kanzlei eine erhebliche Entlastung wahrnehmen können – letztlich zur Zufriedenheit des gemeinsamen Kunden und Mandanten -.

Im Bereich des Autokaufs, der Reparatur und des Leasing beraten und betreuen wir unsere Mandanten in Rechtsfragen zum Kauf, Verkauf und Gewährleistungsrechten von neuen und gebrauchten Fahrzeugen. Häufig sind hierbei Fragen zum Kaufvertrag, Lieferung und Lieferverzug, Geltendmachung und Abwehr von Mängelrügen, Nacherfüllung, Nachbesserung, Rücktritt und Minderung sowie Garantie und Produkthaftungsfragen Gegenstand unserer täglichen Beratungspraxis.

In verkehrsrechtlichen Straf -und Ordnungswidrigkeitsverfahren vertreten wir unsere Mandanten insbesondere bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen, Abstandunterschreitungen, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie selbstverständlich bei allen weiteren Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren im Straßenverkehr.