Erbrecht

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Erbrechts. Neben der Vermögensvorsorge zu Lebzeiten und Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung werden auch Fragen zum gesetzlichen Erbrecht, Testament, Erbvertrag sowie testamentarische Anordnungen von uns kompetent und zielgerichtet beantwortet. Darüber hinaus sind Fragen zu Erbunwürdigkeit und Erbverzicht, Pflichtteilsrechts, Eintritt des Erbfalls, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Testamentsvollstreckung Grundlage unserer Tätigkeit.

Auch Fragen zur Schenkungs- und Erbschaftssteuer werden durch uns gemeinsam mit einer auf diesem Gebiet spezialisierten Steuerberatungsgesellschaft kompetent beantwortet.

Auch auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir nicht nur beratend tätig, sondern vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.